Ausnahmen vom generellen Rauchverbot |
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| in Gaststätten und anderen | in Krankenhäusern | |
| Schleswig-Holstein |
Gaststätten: wenn sie von Inhabern geführte Kneipen mit nur einem Schankraum sind auch: in Raucherräumen und Festzelten |
in Raucherräumen |
| Hamburg |
Gaststätten: in Raucherräumen auch in Festzelten, Vereins- und Clubheimen |
in Raucherräumen |
| Sachsen |
Gaststätten: wenn sie vom Inhaber geführte Kneipen mit nur einem Schankraum sind auch: in Raucherräumen |
in Arbeitsräumen, die nicht von andern betreten werden, zur alleinigen Nutzung |
| Bremen |
Gaststätten: in Raucherräumen auch: in Festzelten |
keine |
| Rheinland-Pfalz |
Gaststätten: wenn sie von Inhabern geführte Kneipen mit nur einem Schankraum sind auch: in Raucherräumen und Festzelten in Diskotheken: nur in Räumen ohne Tanzfläche |
keine |
| Mecklenburg-V. |
Gaststätten: in Raucherräumen auch: Als Teil der Darbietung in Kultureinrichtungen“ |
in Raucherräumen |
| Sachsen-Anhalt |
Gaststätten: in Raucherräumen |
keine |
| Bayern |
Gaststätten: nur bei geschlossenen Gesellschaften auch: „Als Teil der Darbietung in Kultureinrichtungen |
in abgeschlossenen und belüfteten Raucherräumen |
| Baden-Württbg. |
Gaststätten: in Raucherräumen auch: in Festzelten in Schulen: auf Beschluss der Schulkonferenz |
in Raucherräumen für Beschäftigte |
| Niedersachsen |
Gaststätten: in Raucherräumen |
in Raucherräumen |
| NRW |
Gaststätten: in Raucherräumen auch: in Festzelten, bei geschlossenen Gesellschaften und in Räumen von Vereinen, deren Zweck der gemeinschaftliche Tabakkonsum ist |
keine |
| Hessen |
Gaststätten: in Raucherräumen auch: in Festzelten |
keine |
| Berlin |
Gaststätten: in Raucherräumen in Diskotheken: nur in Raucherräumen für Besucher ab 18 Jahre |
in Raucherräumen für Beschäftigte |
| Brandenburg |
Gaststätten: in Raucherräumen auch: Als Teil der Darbietung in Kultureinrichtungen |
keine |
| Thüringen |
Gaststätten: in Raucherräumen |
keine |
| www.gerhardsennlaub.de 10/2008 | ||
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